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   LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02   

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LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02 (https://dejure.org/2003,24302)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02 (https://dejure.org/2003,24302)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - L 6 RJ 254/02 (https://dejure.org/2003,24302)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Ob der Klägerin ein Arbeitsplatz auf dem Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich vermittelt hätte werden können, ist rechtlich unerheblich, da bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten der Arbeitsmarkt als offen anzusehen ist und das Risiko der Arbeitsvermittlung von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen ist; dementsprechend bestimmt § 43 Abs. 2 Satz 4 SGB VI, dass nicht berufsunfähig ist, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, und dass hierbei die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zum Vorstehenden zusammenfassend den Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19.12.1996 - GS 2/95 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Beschränkungen des Anmarschweges zur Arbeitsstätte haben nicht vorgelegen, da die Klägerin die durchschnittlich erforderlichen Fußwege hat zurücklegen können (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10).
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Auch § 197 Abs. 3 SGB VI greift nicht zugunsten der Klägerin ein (vgl. zum folgenden Abschnitt BSG-Urteil vom 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 ArVNG Nr. 18 - Seite 67 -).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Unter Anwendung dieser Grundsätze ist die Klägerin der Gruppe mit dem Leitberuf des angelernten Arbeiters, und zwar des unteren Bereichs (Ausbildungs- oder Anlernzeit von 3 Monaten bis zu einem Jahr, vgl. BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45), zuzuordnen.
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 und 33).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Die Klägerin hat zunächst keinen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (zum Begriff vgl. § 33 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB VI a.F.) nach den §§ 43 Abs. 1 Satz 1, 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VI a.F., weil die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht bis spätestens Dezember 2000 eingetreten war (vgl. wegen des Zeitpunkts Dezember das BSG-Urteil vom 23.06.1994 - 4 RA 70/93 = SozR 3-2600 § 300 Nr. 3), wobei ohnehin im Hinblick auf die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen diese spätestens im Mai 1999 hätten vorliegen müssen.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 m.w.N.; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden (zur Anwendbarkeit des § 197 Abs. 2 SGB VI auf freiwillige Beiträge für das Jahr 1991, jedoch nicht für die Jahre davor, vgl. BSG-Urteil vom 15.12.1994 - 12 RK 55/93 = SozR 3-2600 § 197 Nr. 1 - S. 3/4).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.1996 - L 13 An 2021/95

    Umwandlung; Freiwillige Beiträge; Zahlungsfrist; Pflichtbeiträge;

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 254/02
    Mit der in § 198 SGB VI genannten Frist des § 197 Abs. 2 SGB VI sind nämlich die auf den Ablauf des Bestimmungsjahres folgenden drei Kalendermonate gemeint; dies hat zur Folge, dass die nach Ende eines Unterbrechungstatbestands laufende neue Frist insgesamt (nur) drei Monate beträgt (der Senat schließt sich in diesem Punkt den überzeugenden Argumenten im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.02.1996 - L 13 An 2021/95 an; diese Ansicht entspricht auch der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur).
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